dibateppich

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Diba BioTeppichwerkstatt
(gültig ab 01.01.2022)

1. Geltungsbereich
Durch die Unterfertigung des Auftrages anerkennt der Kunde ausdrücklich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und verpflichtet sich, diese einzuhalten, außer es wäre im Einzelfall eine gesonderte anders lautende schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen worden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot/Kostenvoranschlag, Preise
2.1. Unsere Angebote sind, ebenso wie Kostenvoranschläge, Schätzungen, Preisangaben, Preislisten etc., unverbindlich und können bedingt durch erhöhten Verschmutzungsgrad, Beschaffenheit des Reinigungsgutes, die Örtlichkeiten, unvollständige und unwahre Angaben des Kunden über das Reinigungsgut usw. abweichen.

2.2. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.

2.3. Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Der Mindestauftragswert beträgt 30,00 € zzgl. USt.

2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.

2.5. Die Behandlung von verfärbten Teppichen sowie antiken Einzelstücken erfolgt nach Beurteilung und Preisvereinbarung. Teppiche zwischen 0,5 m2 und 1,0 m2 werden wie 1,0 m2 berechnet, kleinere Teppiche nach Vereinbarung. Runde Teppiche werden per Quadratmeter berechnet. Für Teppiche über 12 m2 und Einzelstücke berechnen wir einen Zuschlag von 20%. Eine Transportversicherung wird nur ausdrücklich auf schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen.

3. Zahlung
3.1. Die Zahlung erfolgt bis zu einer Auftragssumme von netto EURO 1.000,00 in bar unmittelbar nach Ausführung und Abnahme des Auftrages. Eine unbare Zahlung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte keine schriftliche Zustimmung erteilt worden sein, so ist der Rechnungsbetrag stets bar in voller Höhe unmittelbar nach der Ausführung fällig. Bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung ist die Zahlung an uns binnen fünf Werktagen zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist sind wir zur Verrechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A., die über unserem tatsächlichen Finanzierungsaufwand liegen, berechtigt.

3.2. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

3.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

3.4. Der Kunde hat uns jedweden Verzugsschaden, insbesondere die entstandenen Mahnspesen, Anwalts- und Gerichtskosten, zu ersetzen. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 20,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

4. Ausführung
Wir verpflichten uns zur fachgerechten Ausführung des Auftrags. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Muss im Zuge eines Reparaturauftrages festgestellt werden, dass weitere Ersatzteile unbedingt erforderlich sind, sind die für die ordnungsgemäße Reparatur erforderlichen Ersatzteile vom Kunden auch ohne gesonderten Zusatzauftrag zu bezahlen. Werden vom Kunden nur provisorische oder unvollständige Reparaturen begehrt, wird von uns hierfür keine Haftung übernommen.
Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich- u. Polstermöbelreinigung möglich ist.

5. Haftungsausschluss
5.1. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten oder zu bearbeitenden Teppichs bzw. Polstermöbels verursacht werden (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei sogen. Allgäuer- u. Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung u.a. verborgene Mängel sowie für Verfärbungen durch unechtes Polster- u. Einlegematerial). Offenkundig sind für uns auch die Angaben in einem “Teppichbodenverlegepass”, wenn ein solcher ordnungsgemäß vom Auftraggeber vorgelegt wird. Ebenso ist unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung und unsachgemäße Pflege, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.

5.2. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Diese angeführten Haftungsbeschränkungen gelten für Verbraucher nicht bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden.

5.3. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist unsere Haftung mit dem Zeitwert, höchstens jedoch mit dem zehnfachen unseres jeweiligen Preises für die Reinigung von Teppichen, Teppichböden und Polstermöbeln, beschränkt. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

5.4. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.

6. Rücktritt vom Vertrag
Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlegeart beziehen, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit (Punkt 5.1.) unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde lediglich einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden.

7. Warenrückgabe
7.1. Die Warenrückgabe erfolgt ausschließlich gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung oder, wenn die Aushändigung in den Räumen des Auftraggebers erfolgt, gegen Empfangsbestätigung. Wer die Auftragsbestätigung vorweist, gilt als empfangsberechtigt. Die Abnahme muss innerhalb von einem Monat nach Auftragserteilung, frühestens jedoch 14 Tagen nach der Anzeige der Fertigstellung durch uns, erfolgen und wird von uns innerhalb dieser Zeit einmal durch Anlieferung zum vereinbarten Termin angeboten. Die Kosten für eine weitere Anlieferung, die wir in der angegeben Frist noch einmal in schriftlicher und fernmündlicher Terminvereinbarung anzubieten versuchen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

7.2. Gerät der Kunde länger als zwei Wochen nach Benachrichtigung von uns über die Fertigstellung in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, etc.), trägt der Kunde jede Gefahr, dass die Ware beschädigt wird oder untergeht. Darüber hinaus sind wir berechtigt nach dieser Zeit eine Lagergebühr zu berechnen.

7.3. Wird die Ware innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung, frühestens jedoch sechs Monate nach schriftlicher Benachrichtigung über die Fertigstellung durch uns samt Aufforderung zur Abholung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen, nicht abgenommen, so sind wir berechtigt die Ware auf Kosten des Kunden zu entsorgen oder zu verwerten. Im Falle der Verwertung hat der Kunde einen Anspruch auf den erzielten Kaufpreis abzüglich der anfallenden Lagergebühren sowie einer angemessenen Kommission für den Verkauf.

8. Mängelrüge
8.1. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.

8.2. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

8.3. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

8.4. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

9. Einverständniserklärung
9.1. Der Kunde erteilt mit der Auftragserteilung seine Zustimmung, dass wir von den gereinigten Flächen/Stücken Fotos anfertigen, welche wir zu Werbezwecken verwenden dürfen.

9.2. Der Kunde räumt uns ein zeitlich unbegrenztes Recht ein, seinen Namen oder sein Firmenlogo sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, als Referenzobjekt in Firmenbroschüren und Internetauftritten von uns anzugeben.

9.3. Wir unterlassen eine Verwendung nach Punkt 10.1. und 10.2. spätestens binnen sieben Werktagen ab schriftlichem Widerspruch des Kunden.

10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

10.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in 5280 Braunau am Inn.

10.3. Gerichtsstand, sofern es sich um ein beidseitig unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft handelt, ist gemäß Art. 23 EuGVVO und § 88 JN für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz des Verkäufers in 5280 Braunau am Inn örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das örtlich zuständige Gericht, in dessen Sprengel der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat.

10.4. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Käufer dem Verkäufer umgehend schriftlich bekannt zu geben.

10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sofern der Vertragszweck noch erreicht werden kann. Wir verpflichten uns ebenso wie der unternehmerische Kunde jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

Der Vertragspartner erklärt durch seine Unterschrift diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben.

Braunau, am 01.01.2022

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